Update vom 23.12.2022:
Aus der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 23.12.2022 bis 31.01.2023) ergeben sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF, so dass weiterhin die Vorgaben vom 03.04.2022 (s.u.) gelten:
- Der Zutritt ist für das Erwachsenentraining erst 15 Minuten nach Ende des Jugendtrainings möglich.
Trainingsbeginn Dienstag, Donnerstag 19.45 Uhr, Mittwoch 19:30 Uhr - Empfehlung in Eigenverantwortung eine Maske außerhalb des Tisches zu tragen
- Lüftungskonzept: regelmäßig (stündlich) in der Halle „stoßlüften“. Die Hallenfenster sollten dauerhaft gekippt werden, sind aber am Trainingsende wieder zu schließen.
Stand 30.11.2022:
Die Corona-Schutzverordnung von NRW wurde unverändert um weitere 4 Wochen bis 31.12.2022 verlängert. Daher gelten für das TT-Training beim CTTF weiterhin die Vorgaben vom 03.04.2022 (s.u.).
Stand 05.11.2022:
Die Corona-Schutzverordnung von NRW wurde unverändert um weitere 4 Wochen bis 30.11.2022 verlängert. Daher gelten für das TT-Training beim CTTF weiterhin die Vorgaben vom 03.04.2022 (s.u.).
Stand 01.10.2022:
Aus der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 01. bis 31.10.2022) ergeben sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF, so dass die Vorgaben vom 03.04. (s.u.) unverändert gelten.
Stand 23.09.2022:
Aus der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 23. bis 30.09.2022) ergeben sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF, so dass die Vorgaben vom 03.04. (s.u.) unverändert gelten.
Stand 25.08.2022:
Aus der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 25.08. bis 23.09.2022) ergeben sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF, so dass die Vorgaben vom 03.04. (s.u.) unverändert gelten.
Stand 28.07.2022:
Aus der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 28.07. bis 25.08.2022) ergeben sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF, so dass die Vorgaben vom 03.04. (s.u.) unverändert gelten.
Stand 30.06.2022:
Die jüngste Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 30.06. bis 28.07.2022) ist inhaltlich unverändert, so dass sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF ergeben und die Vorgaben vom 03.04. (s.u.) unverändert gelten.
Stand 21.06.2022:
Aus der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 21.06. bis 30.06.2022) ergeben sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF und die Vorgaben vom 03.04. (s.u.) gelten daher unverändert.
Stand 26.05.2022:
Die jüngste Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 26.05. bis 23.06.2022) ist inhaltlich unverändert, so dass sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF ergeben und die Vorgaben vom 03.04. (s.u.) unverändert gelten.
Stand 05.05.2022:
Aus der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 05.05. bis 27.05.2022) ergeben sich keine neuen Vorgaben für das TT-Training beim CTTF, so dass die Vorgaben vom 03.04. (s.u.) unverändert gelten.
Stand 03.04.2022:
Im Einklang mit den in der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 03.04. bis 30.04.2022) beschlossenen Lockerungen werden auch die Vorgaben für das TT-Training beim CTTF gelockert und angepasst:
Ab sofort entfällt:
- 3G-Regel und Einlasskontrolle
- Anwesenheitslisten im Erwachsenenbereich
- Maskenpflicht außerhalb des Tisches
Weiterhin gilt:
- Der Zutritt ist für das Erwachsenentraining erst 15 Minuten nach Ende des Jugendtrainings möglich.
Trainingsbeginn Dienstag, Donnerstag 19.45 Uhr, Mittwoch (nach Verabredung) 20:15 Uhr - Empfehlung in Eigenverantwortung eine Maske außerhalb des Tisches zu tragen
- Lüftungskonzept: regelmäßig (stündlich) in der Halle „stoßlüften“. Die Hallenfenster sollten dauerhaft gekippt werden, sind aber am Trainingsende wieder zu schließen.
Stand 19.03.2022:
Die jüngste Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 19.03. bis 02.04.2022) bringt für das TT-Training keine Änderungen. Training beim CTTF weiterhin unter 3G und den weiteren Vorgaben vom 31.12.2021.
Stand 04.03.2022:
Gemäß der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 04.03.2022 bis 19.03.2022) gilt nunmehr, dass ein Betreten der Halle als aktive(r) Spieler*in anstatt zuvor unter 2G+ nunmehr unter 3G (geimpft, genesen oder getestet) gestattet ist. Alle weiteren u.a. Vorgaben gemäß Stand vom 31.12.2021 bleiben unverändert bestehen.
Stand 19.02.2022:
Gemäß der jüngsten Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 19.02.2022 bis 09.03.2022) gilt weiterhin, dass ein Betreten der Halle als aktive(r) Spieler*in nur unter 2G+ gestattet ist. Zur Alternative zu einem negativen Bürgertest siehe unten.
Stand 17.01.2022:
Gemäß der Corona-Schutzverordnung von NRW (gültig ab 16.01.2022 bis 09.02.2022) gilt weiterhin, dass ein Betreten der Halle als aktive(r) Spieler*in nur unter 2G+ gestattet ist.
Im Vergleich zu der zuvor ab 13.01. gültigen Verordnung haben sich ab 16.01. wichtige Änderungen zur Alternative für den negativen Bürgertest ergeben.
Die zusätzliche Testpflicht entfällt nunmehr bei:
- a) allen immunisierten Personen,die eine Auffrischungsimpfung („Boosterung“) nachweisen können. Als geboostert gilt, wer unabhängig vom Wirkstoff tatsächlich drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat – gilt auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)
- b) geimpfte Genesene, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
- c) doppelt Geimpfte zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung
- d) ungeimpfte Genesene ab dem 28. Tag ihres positiven PCR-Tests bis zum 90. Tag (Achtung: Genesenenstatus wurde generell entsprechend eingeschränkt)
Die entsprechenden Nachweise sind weiterhin gegenüber der Corona-verantwortlichen Person vor dem Betreten der Halle zu erbringen.
Beaufsichtigte Selbsttests sind beim CTTF nicht möglich.
Zudem können ab dem 16.01.2022 ungeimpft Genesene, deren positiver PCR-Tests länger als 90. Tage zurückliegt, nicht mehr am Training teilnehmen.
Alle weiteten u.a. Vorgaben gemäß Stand vom 31.12.2021 bleiben unverändert bestehen.
Stand 31.12.2021:
Aufgrund der sich immer wieder ändernden Corona-Schutzverordnung und der erforderlichen Aktualisierung bzgl. des Trainingsbetriebes werden wir auf unserer Homepage jeweils die geltenden Regelungen veröffentlichen.
Grundsätzlich wird eine vom Verein/Vorstand für jedes Training beauftragte „Corona-verantwortliche Person“ die Einhaltung der gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung gültigen Vorgaben sicherstellen und ist auch berechtigt, auf Verstöße hinzuweisen und ggf. Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen zu ziehen. In solchen Fällen, die hoffentlich nie eintreten, wird der Vorstand im Anschluss umgehend informiert.
Basierend auf der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (gültig bis 12.01.2022) gelten für das Training von Vereinsmitgliedern in der Halle des CTTF folgende Regelungen (Gastspieler können wir aktuell leider nicht zum Training zulassen):
- Das Betreten der Halle als aktive(r) Spieler*in ist nur unter 2G+ gestattet; d.h. der Corona-verantwortlichen Person des Trainingsabends ist vor der Hallentür ein tagesaktueller negativer Corona-Testnachweis vorzuzeigen und der 2G-Status nachzuweisen (sofern noch nicht in der Vereinsliste registriert), um als berechtigte und getestete Person den Zutritt zu erhalten. Getestete Personen im Sinne der Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahre gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. (gültig in Schulzeiten) Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren sind den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen oder aufgrund der verbindlichen Schultestungen als getestet gelten.
- Der Zutritt ist in einem 15 Minuten-Slot ab Trainingsbeginn möglich.
Trainingsbeginn Dienstag, Donnerstag 19.45 Uhr, Mittwoch 20.15 Uhr
- in der gesamten Halle, inkl. Umkleiden, besteht Maskenpflicht, sofern nicht am TT-Tisch gespielt/trainiert wird.
- es ist zudem auf Abstände auf den Sitzbänken und innerhalb der Umkleidekabinen zu achten
- die Eintragung in eine Anwesenheitsliste ist verpflichtend (Nachverfolgung, Anforderung des Vereins)
Desweiteren ist regelmäßig (stündlich) in der Halle „stoßzulüften“. Die Hallenfenster können dauerhaft gekippt werden, sind aber am Trainingsende wieder zu schließen.
Im Anhang die geltende Corona-Schutzverordnung NRW: